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Vor Kurzem nahm unser Büro die TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung der Grundleitungen eines neuen Wohnkomplexes in Potsdam vor. Für alle Neubauten fordern das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Trinkwasserschutzzonen und die Brandenburgische Bauordnung den einwandfreien Zustand und die Dichtheit aller Rohrleitungen bis zum Übergabeschacht. Hierbei ging es um die Begutachtung der Regen- und Schmutzwasserleitungen.

Während des Bauvorhabens ist nicht nur die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 W, sondern auch die TV-Inspektion nach DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 und DWA-M 149-3, von besonderer Wichtigkeit. Undichte Rohrleitungen können Setzungserscheinungen und Schäden an Gebäuden verursachen, wohingegen nicht fachgerecht verlegte Rohrleitungen, wie Freigefälle-Leitungen mit Gegengefällen, Verstopfungen zur Folge haben können. Solche und weitere Schäden werden durch die Dichtheitsprüfung und TV-Inspektion der Grundleitungen erkannt und können im Zuge der Baumaßnahmen behoben werden.

Diese Prüfungen sind vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistung nach VOB oder BGB erneut durch einen unabhängigen Sachverständigen durchzuführen. Nach der Durchführung der Dichtheitsprüfung, der TV-Inspektion und der anschließenden Bewertung, folgt die Ausarbeitung der entsprechenden Gutachten in digitaler und gedruckter Form. Da diese Gutachten für die Bauabnahme notwendig sind, ist es unsere Priorität kurzfristig Termine zu vereinbaren.

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