Wir sind unabhängige Fachkundige und Sachkundige für die Dichtheitsprüfung in Berlin und Brandenburg
Unser Sachverständigenbüro hat langjährige Erfahrung im Bereich der Dichtheitsprüfungen in Berlin und Brandenburg und dem Erstellen von Gutachten von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie:
- Fettabschneider
- Benzinabscheider
- Leichtflüssigkeitsabscheider
- Kleinkläranlage
- Hausanschlussleitung
- Rohrleitung
- Grundleitung
- Abwasserleitung
- Schmutzwasserleitung
- Regenwasserleitung
- Abwassersammelgruben
- Abwassersammeltanks
- Abwassersammelbehälter
- Abwasserschächte
- Zisternen
- Abflusslose Sammelgrube
- Abflussloser Sammeltank
- Abflussloser Sammelbehälter
- Zisterne
- JGS-Anlage
Die Dichtheisprüfung erfolgt mit geeigneter Laser- und Druckmesssonden-Technik. Der Auftraggeber erhält nach dem Abschluss der Dichtheitsprüfung, ein mehrseitiges Dichtheitsgutachten / Dichtheitsprotokoll.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfung erfolgt nach folgenden DIN-Normen:
- DIN 1986-30
- DIN EN 1610
- DIN EN 12566-1
Maßgebend für das Dichtigkeitsgutachten ist das digitale Prüfprotokoll mit graphischer Messauswertung.
Aus diesem Protokoll müssen die Art der Prüfungen und die jeweilig zutreffenden Parameter ersichtlich sein. Bei der Prüfung mit Wasser sind folgende Parameter notwenig:
- Material
- Durchmesser der Rohrleitungen
- Haltungslängen
- benetzte Flächen
- Volumen und Füllmengen
- Wasserpegeloberflächen
- zulässige Wasserzugabe
- gemessene Wasserzugabe
- Prüfdatum
- Prüfdauer
Als „Freischaffender Beratender Ingenieur“ arbeiten wir nach den Grundsätzen des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), vom 6. Juli 2006.
Nach § 31 ABKG arbeiten wir unabhängig und eigenverantwortlich, verfolgen weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit unserer Berufstätigkeit als Beratender Ingenieur stehen.
Warum ist die Dichtheitsprüfung Pflicht?
Häusliches Abwasser (Schmutzwasser), wie Schwarzwasser oder Fäkalien, werden im städtischen Bereich zentral über die Kanalisation gesammelt und zur Kläranlage transportiert.
Der Großteil der Wohn-, Erholungs und Kleingartengrundstücke im Raum Berlin/Brandenburg besitzen keinen Kanalanschluss und werden dezentral entsorgt.
Das Schmutzwasser wird demnach auf dem jeweiligen Grundstück in einem entsprechenden Auffangbehälter, wie einem Abwassertank oder Abwasserschacht aufgefangen und mit einem Transportfahrzeug eines ortsansässigen Entsorgungsunternehmens vor Ort abgepumpt und zum Klärwerk befördert.
Grundwasser ist die Quelle unseres Trinkwassers und steht daher unter strengem Schutz. Kommt es nun zu einer Undichtigkeit an den Rohrleitungen oder an den Abwassersammelgruben, kann das Abwasser ungehindert in das Erdreich versickern und gefährdet direkt das Grundwasser.
Jede Abwasserleitung und jeder Betonschacht bzw. Kunststoffbehälter müssen dicht sein, denn die Versickerung von Abwasser in das Erdreich und die Gewässer ist gesetzlich verboten. Das betrifft alle bestehenden Anlagen, sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Daher besteht die ausdrückliche Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung.
Die folgenden Gesetze regeln die Pflicht zur Dichtheitsprüfung:
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Berliner Wassergesetz (BWG)
• Wasserschutzgebietsverordnungen (WschGebVO)
Anforderungen an den Betreiber einer Abwassersammelanlage
Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Berliner Wassergesetz (BWG) und die Wasserschutzgebietsverordnungen (WschGebVO) verpflichten jeden Grundstückseigentümer und Gartenpächter dazu einen ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreien Betrieb der Abwasseranlage zu gewährleisten und nachzuweisen.
Nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesez-WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) § 60 (1) sind Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.
Die allgemein anerkannten Regeln, der Technik für Abwassersammelanlagen sind in folgenden DIN-Normen zusammenfassend dargestellt und beschrieben:
• DIN 1986 – Teil 30
• DIN 1986 – Teil 100
• DIN EN 12566 – Teil 1
• DIN EN 1610 (für Rohrleitungen und Schächte)
Nach § 61 (2) ist der Betreiber einer Abwasseranlage/Abwassersammelgrube verpflichtet ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und Ihren Betrieb selbst zu überwachen.
Anforderungen an den Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen
Die Dichtheitsprüfung hat durch einen behördlich anerkannten Sachverständigen zu erfolgen, der unabhängig, eigenverantwortlich, selbständig, gewissenhaft sowie unter Ausschluss von Handels,-Produktions- und Lieferinteressen treuhänderisch für den Auftraggeber/Pächter tätig ist.
Er ist in der Lage alle gesetzlich und behördlich geforderten Zulassungen nachzuweisen.
Der sachkundige Dichtheitsprüfer verfügt über eine vom LGA Würzburg zugelassene und kalibrierte Messtechnik, mithilfe dieser er die Dichtheitsprüfung an der Abwassersammelanlage computergestützt in einem Messprotokoll dokumentieren kann.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir sind anerkannte Fachkundige und Sachkundige für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungs-, Abwasser- und Abscheideranlagen in Berlin.
Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610.
Generalinspektion
Generalinspektionen von Fettabscheider- und Lichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 29 d, Abs. 3 Berliner Wassergesetz (BWG). Generalinspektion von Abscheideranlagen gemäß DIN EN 1825 / DIN 4040-100 und nach DIN 1999-100:2003-10.
Tv-Inspektion
TV-Inspektion von Grundleitungen bzw. Zustandserfassung nach TV-Befahrung von Freigefälleleitungen gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 und DWA-M 149-3. Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.