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Während der Entstehung einer neuen Aldi Nord Filiale in der Gülzower Straße in Berlin Hellersdorf wurde unser Büro beauftragt die Rohrinspektion und Dichtheitsprüfung der Grundleitungen durchzuführen. Das Grundstück des Bauvorhabens befindet sich in der „Trinkwasserschutzzone III A“ und unterliegt dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet nicht nur öffentliche Kanalnetzbetreiber, sondern auch private und gewerbliche Grundstückseigentümer dazu, den einwandfreien Zustand und die Dichtheit aller Grundleitungen bis zum Übergabeschacht sicherzustellen. In diesem Fall handelte es sich um die Zustandserfassung der Regen- und Schmutzwasserleitungen gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 und DWA-M 149-3. Unsere mobile Rohr-Inspektionskamera und Prüftechnik ermöglichte es uns auch im Inneren des fertiggestellten Rohbaus die TV-Befahrung und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber erhielt nach der Beendigung unserer Arbeiten vor Ort umfassende TV-Inspektions-Protokolle und Dichtheitsgutachten.

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