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Generalinspektion

Generalinspektion von Fettabscheideranlagen nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100

Generalinspektion von Benzinabscheider- und Koaleszenzabscheideranlagen nach DIN 1999-100:2003-10

Generalinspektion für Fettabscheider

Gemäß den Einleitbedingungen der Berliner Wasserbetriebe haben Grundstückseigentümer bzw. die Vertragspartner, bei denen fetthaltige Abwässer anfallen, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen und zu betreiben. Der Einbau und der Betrieb dieser Fettabscheider ist gemäß § 38 Berliner Wassergesetz (BWG) genehmigungs- bzw. bei bauartzugelassenen Abscheidern anzeigepflichtig. Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Vor der Inbetriebnahme eines Fettabscheiders sind folgende Maßnahmen gemäß des Berliner Wassergesetzes und der DIN 4040-100 durchzuführen:

  • Für Abscheider ohne Bauartzulassung: Formloser Antrag zur Genehmigung beim für den Standort zuständigen Umweltamt.
  • Für bauartzugelassene Abscheider: Anzeige beim für den Standort zuständigen Umweltamt, mit dem auf dessen Webseite erhältlichen Formular.
  • Durchführung einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen. Dieser erstellt einen entsprechenden Generalinspektionsbericht auf Basis des amtlichen Vordrucks, den der Betreiber dann an das zuständige Umweltamt übersendet.
  • Bei einem unterirdischen Fettabscheider sind, als Bestandteil der Generalinspektion, alle Bauteile vom Schlammfangzulauf bis zum Abscheiderablauf einer Dichtheitsprüfung durch einen Fachkundigen zu unterziehen.

Welche Vorraussetzungen müssen zum Prüftermin erfüllt sein?

Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, so dass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. Am Prüftag muß der Abscheider komplett entleert und gereinigt sein. Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (Mindestens C-Schlauch).

Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden:

Vor der Inbetriebnahme eines Fettabscheiders sind folgende Maßnahmen gemäß des Berliner Wassergesetzes und der DIN 4040-100 durchzuführen:

  • Entwässerungsplan
  • Bedienungsanleitung
  • Wartungsanleitung
  • Prüfbericht des DIBT
  • Entwässerungsgenehmigung der Behörde
  • baurechtliche Genehmigung
  • Betriebstagebuch

Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden.

Wie wird die Generalinspektion durchgeführt?

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100:

  • Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage
  • Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage
  • Verschließen des Fettabscheiderablaufs
  • Verschließen des Fettabscheiderzulaufs (soweit möglich)
  • Befüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser und Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante
  • Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde
  • Die Anlage wird nach DIN 4040-100 auf Dichtigkeit geprüft
  • Prüfung des Betriebstagebuchs
  • Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung

Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage wird nach DIN EN 4040-100 durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt.

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion

Die Dichtheitsprüfung für Rohrleitungen, Senkkästen, Einläufe, Schächte erfolgt nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610.

Sollten bei der Prüfung Undichtheiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 4040-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden an der Anlage durchgeführt.

Die unterirdischen Zulaufleitungen zwischen Anfallstelle und Einlauf Abscheideranlage / Zulauf Probenahmeschacht (einschließlich der Einläufe und Sammelrinnen) sind gemäß den Bestimmungen der DIN 1986 Teil 30 bzw. DIN EN 1610 wiederkehrend spätestens alle zwanzig Jahre durch einen Fachkundigen auf Dichtheit zu prüfen.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir sind anerkannte Fachkundige und Sachkundige für die Dichtheitsprüfung und Generalinspektion von Abscheideranlagen.

 

Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610.

Generalinspektion

Generalinspektionen von Fettabscheider- und Lichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 29 d, Abs. 3 Berliner Wassergesetz (BWG). Generalinspektion von Abscheideranlagen gemäß DIN EN 1825 / DIN 4040-100 und nach DIN 1999-100:2003-10.

TV-Inspektionen

TV-Inspektion von Grundleitungen bzw. Zustandserfassung nach TV-Befahrung von Freigefälleleitungen gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 und DWA-M 149-3. Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.