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Im letzten Monat wurde unser Büro für ein bekanntes Bauprojekt in Berlin beauftragt. Es handelte sich um die Generalinspektion von Fettabscheideranlagen.

Die Generalinspektion von Fettabscheideranlagen – ein Beitrag zum Umweltschutz

Die Berliner Wasserbetriebe-BWB stellen in ihren „Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE)“ spezielle Anforderungen bezüglich der Abwasserbehandlung an alle gewerbliche oder öffentliche Betriebe, die Küchenabwässer erzeugen. Diese Abwässer beinhalten vor allem Stoffe, die leichter als Wasser sind, wie Öle oder Fette. Cafés und Restaurants fallen selbstverständlich in diese Kategorie. Das fetthaltige Abwasser darf nicht ohne Vorbehandlung in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Eine Vorbehandlung des Küchenabwassers erfolgt in einer Fettabscheideranlage, bestehend aus Schlammfang, Abscheider- und Abwasserhebeanlage. Somit wird sichergestellt, dass fetthaltige Abwässer nicht in die Kanalisation und in die Kläranlagen gelangen. Die Betriebssicherheit der Kläranlagen bleibt dadurch gewährleistet. Nach § 38 Abs. 3 des Berliner Wassergesetzes (BWG) sind der Bau und die Inbetriebnahme der Fettabscheideranlagen beim Umweltamt anzuzeigen und im Rahmen einer Generalinspektion zu bewerten. Eine Generalinspektion von Fettabscheideranlagen ist daher noch vor der ersten Inbetriebnahme verpflichtend.

Über das Projekt

Auf dem 20.500 Quadratmeter großen Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofes in Berlin Friedrichshain, umgeben vier neue Gebäudekomplexe einen 6500 Quadratmeter großen öffentlichen Platz vor der Mercedes Benz Arena. Gegenüber einer neuen Konzerthalle werden dort die UCI Kinowelt und die Bowling World einziehen, darüberhinaus beherbergt der Gastronomiebereich des Komplexes mehrere Cafés, Restaurants und Bars.

In dem besagten Baukomplex wurden an 11 verschiedenen Standorten Technikräume für die Fettabscheideranlagen geschaffen. Die technische Ausrüstung der Anlagen entspricht den neusten Erkenntnissen und Standards. Für dieses Bauvorhaben wurden wir als Fachkundige beauftragt, um die Generalinspektionen der Fettabscheideranlagen vor der Inbetriebnahme durchzuführen. Die Anzeigen und Berichte der Inspektion wurden abschließend an das Umweltamt übergeben. Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Generalinspektion der Fettabscheideranlagen wird dann entsprechend den Gesetzlichkeiten alle 5 Jahre wiederholt.

Zu unserem Leistungsangebot gehören die Generalinspektion von Fettabscheideranlagen nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 und die Generalinspektion von Benzinabscheider- und Koaleszenabscheideranlagen nach DIN 1999-100:2003-10.

 

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