Anlagen mit zentraler Abwasser-Ensorgung müssen auch dicht sein. Demnach ist die Dichtheitsprüfung vom Abwasser-Hausanschluss erforderlich. Also sind Grundleitungen eines Abwasser-Hausanschlusses unter der Bodenplatte und im Außenbereich so zu planen und einzubauen, dass jederzeit eine Inspektion, Revision, Spülung und Dichtheitsprüfung möglich ist. Deshalb ist es der Einbau von Inspektionschächten unerlässlich. In Berlin werden durch die Berliner Wasserbetriebe die Anforderungen im Regelblatt 295, November 2018 erläutert und dargestellt. Diese Anschlussübergabeschächte dienen zum Einsteigen und zum Absperren von Leitungsabschnitten. Die lichte Weite von mindestens DN 1000 ist dabei einzuhalten. Für Abwasser-Hausanschlüsse DN 150, die nicht tiefer als 2,0 m liegen, kann ein Kontrollschacht aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser DN 400 mm verwendet werden.
Wie verläuft die Dichtheitsprüfung von Hausanschluss- und Grundleitungen?
Ist der zu prüfende Leitungsabschnitt abgesperrt, kann die Dichtheitsprüfung von einem Abwasser-Hausanschluss nach DIN EN 1610 mit Druckluft (Verfahren „L“) oder mit Wasser (Verfahren „W“) durchgeführt werden. Bei der Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 W (Verfahren „W), erfolgt die Absperrung mit einer entsprechenden Absperrblase, die mit 2,5 bar aufgepumpt wird. Als Vorbereitung für die Dichtheitsprüfung des Schachtes und der Rohrleitung, wird nach dem Absperren über den Schacht, die zu prüfende Haltung mit Wasser gefüllt. Nach Beendigung der Prüfung wird der entsprechende Leitungsabschnitt wieder freigegeben und entwässert. Die Prüfdauer für Neuanlagen beträgt 30 min. Die Messwertaufnahme und Auswertung erfolgt durch geeignete Messtechnik. Im Ergebnis wird dann ein Dichtheitsgutachten erstellt. Die Gutachterliche Bewertung und Dichtheitsprüfung ist ausschließlich zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen vorbehalten.
Unser Büro konzentriert sich ausschließlich auf die gutachterliche Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen und berücksichtigt dabei die aktuellsten technischen und gesetzlichen Normen und Grundlagen. Als Mitglied in den Gütegemeinschaften „Güteschutz Kanalbau“ und „Güteschutz Grundstücksentwässerung“, sowie als Pflichtmitglied „Beratender Ingenieur“ in der Baukammer Berlin, besitzt unser Büro alle Qualifikationen und Zulassungen, die es uns ermöglichen, im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen zu arbeiten, auch innerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Qualität unserer Arbeit ist durch die Gütezeichen RAL-GZ 961 und RAL-GZ 968 abgesichert.
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