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Auch im Winter ist die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und Rohrleitungen ein wichtiges Thema. Umwelt- und Gewässerschutz braucht unseren unentwegten Einsatz. Das Grundwasser, aber auch das Oberflächenwasser sind Quellen unseres Trinkwassers und stehen daher unter besonderem Schutz. Vor Allem Abwasser birgt die Gefahr einer Verunreinigung für die Gewässer. Abwasser darf nur so abgeleitet, gesammelt und entsorgt werden, das keine negativen Einflüsse auf das Grundwasser und Oberflächenwasser zu befürchten sind. Undichtigkeiten an Rohrleitungen, Abwassersammelgruben oder Kleinkläranlagen, führen zum Austritt von Abwasser in das Erdreich und die Gewässer.

Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wassergesetz des jeweiligen Bundeslandes und die Wasserschutzgebietsverordnungen (WschGebVO) verpflichten deshalb jeden Grundstückseigentümer und Gartenpächter dazu einen ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreien Betrieb ihrer Abwassersammelanlage zu gewährleisten und nachzuweisen. Das betrifft alle bestehenden Anlagen, sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Daher besteht die ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Gutachterliche Bewertung und Dichtheitsprüfung darf ausschließlich durch einen zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen erfolgen.

Kann eine Dichtheitsprüfung im Kleingarten auch im Winter durchgeführt werden?

Es ist grundsätzlich möglich eine Dichtheitsprüfung auch im Winter in Kleingartenanlagen durchzuführen. Obwohl die Gartensaison im Frühling beginnt, können Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und Rohrleitungen auch im Winter auf Dichtheit geprüft werden, sofern sie mit Wasser oder Abwasser gefüllt sind. Aufgrund der Inhaltsstoffe im Abwasser, z.B. Salze, ist durch Gefrierpunkterniedrigung ein Gefrieren des Abwassers auch im Winter nicht zu erwarten. Aber nicht nur abflusslose Sammelgruben in Kleingärten, auch Abwassersammelbehälter, Kleinkläranlagen oder Rohrleitungen von Mehr- oder Einfamilienhäusern (Hausanschluss) können im Winter bei Minusgraden einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

Muss vor der Dichtheitsprüfung das Abwasser aus der Sammelgrube entsorgt werden?

Für die Dichtheitsprüfung ist es ratsam, das Abwasser in der abflusslosen Sammelgrube zu belassen und nicht zu entsorgen, da sie sonst mit Frischwasser befüllt werden müsste, um den notwendigen Prüfpegel zu erreichen. Es ist ohnehin empfehlenswert, vor allem Sammelgruben aus Beton im Winter nicht zu entleeren, um Schäden am Materiel durch Austrocknung und Frost zu vermeiden. 

Über Uns: Das Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft MCG Schlitte ist eine seit 1991 überregional tätiges Ingenieurbüro, mit dem Schwerpunkt auf die gutachterliche Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Unser Leistungsangebot umfasst die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben und Rohrleitungen, die TV-Inspektion von Grundleitungen (Rohrinspektion), die Generalinspektion von Abscheideranlagen und weitere beratende Tätigkeiten. In den letzten 15 Jahren führten wir bundesweit Dichtheitsprüfungen in Kleingärten, Wochenend- und Erholungsgrundstücken durch. Unsere Messtechnik ist fahrzeugunabhängig und deshalb optimal für Kleingartenparzellen geeignet, die nicht mit einem Fahrzeug erreicht werden können. Mit unserem Hauptsitz in Berlin haben wir unter anderem Erfahrung mit Dichtheitsprüfungen in Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

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