Skip to main content

Was umfasst die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Brandenburg?

Seit 2018 ist die Pflicht zur Dichtheitsprüfung in Brandenburg mit den neuen Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) klar beschrieben. Sie gilt als Ergänzung zu dem bundesweiten Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und die Wasserschutzgebietsverordnung des Landes Brandenburg (WschGebVO). Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung (nach § 61 Absatz 2 WHG und § 75 BbgWG) betrifft alle Abwasseranlagen, wie Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben und Grundstücksentwässerungsanlagen. Jeder Betreiber solcher Anlagen ist dazu verpflichtet auf eigene Kosten eine Dichtheitsprüfung durch einen unabhängigen Sachkunden durchführen zu lassen. Das betrifft unter anderem Grundstückseigentümer und Pächter von Kleingärten und Erholungsgrundstücken. Der Umfang und die Häufigkeit der Dichtheitsprüfung hängt davon ab, ob sich die Abwasseranlage innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten befinden.

Wann und wie oft muss die Dichtheitsprüfung einer Abwassersammelgrube in Brandenburg erfolgen?

Ist ein Dichtheitsnachweis einer Abwassersammelgrube in Brandenburg nicht vorhanden, muss unmittelbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein entsprechender Nachweis, in Form eines Dichtheitprotokolls, wird von der zuständigen Wasserbehörde (§ 75 Satz 5 BbgWG) verlangt und dokumentiert. Die erstmalige, sowie wiederkehrende Dichtheitsprüfung und Ausstellung des Dichtheitsprotokolls, darf nur von einem unabhängigen Sachkundigen durchgeführt werden.

Nach der Erstprüfung gelten verschiedene Fristen für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Brandenburg. Hierbei kommt es auf die Art und Bauweise der Abwasseranlage an. Handelt es sich um eine monolithische Sammelgrube bzw. um einen Abwassersammeltank mit einer Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Zulassung), müssen diese alle 5 Jahre wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden, sofern sie innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist ein Intervall von 20 Jahren ausreichend. Bei allen übrigen Abassersammelgruben verkürzen sich die Fristen für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung. Innerhalb von Wasserschutzgebieten verringert sich das Intervall auf 3 Jahre und außerhalb von Wasserschutzgebieten auf 10 Jahre.

Wann und wie oft muss die Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen in Brandenburg erfolgen?

Die Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen entspricht den gleichen Regelungen, wie der Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben. Ist kein Nachweiß des ordnungsgemäßen Zustandes der Kleinkläranlage vorhanden, so muss eine Dichtheitsprüfung der Anlage nachgeholt werden. Neuanlagen, als auch sanierte Kleinkläranlagen unterliegen der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Es gelten hierbei die gleichen Fristen, wie für die wiederholende Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben.

Wann und wie oft muss die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen in Brandenburg erfolgen?

Rohrleitungen bzw. Grundleitungen sind weitere Bestandteile von Grundtsückentwässerungsanlagen und unterliegen der gleichen Pflicht zur Dichtheitsprüfung, wie Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen. Wurde noch keine Dichtheitsprüfung einer Rohrleitung bzw. Grundleitung durchgeführt, so muss umgehend eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Bei der wiederkehrenden Dichtheitsprüfung gelten jedoch von der DIN 1986-30 abweichende Fristen. Die Fristen hängen maßgeblich davon ab, ob die Anlagen innerhalb oder außerhalb einer Wasserschutzone liegen. Befinden sich Rohrleitungen (Grundleitungen) in der „Wasserschutzzone II“ (Engeres Schutzgebiet) so müssen sie alle 5 Jahre wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Liegen Rohrleitungen (Grundleitungen) in der „Wasserschutzzone III A“ bzw. „Wasserschutzzone III“ (Weiteres Schutzgebiet) muss die Dichtheitsprüfung alle 15 Jahre durchgeführt werden. In allen übrigen Gebieten ist ein Intervall von 30 Jahren ausreichend.

Über Uns: Das Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft MCG Schlitte ist eine seit 1991 überregional tätiges Ingenieurbüro, mit dem Schwerpunkt auf die gutachterliche Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Unser Leistungsangebot umfasst die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben und Rohrleitungen, die TV-Inspektion von Grundleitungen (Rohrinspektion), die Generalinspektion von Abscheideranlagen und weitere beratende Tätigkeiten. Mit unserem Hauptsitz in Berlin haben wir unter anderem Erfahrung mit Dichtheitsprüfungen in Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

Leave a Reply