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In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,5 Millionen Kleingärten bzw. Schrebergärten. Ein Großteil dieser Kleingartenanlagen besitzen keinen kommunalen oder städtischen Kanalanschluss zur Abwasserentsorgung, diese erfolgt in der Regel dezentral. Das bedeutet, das anfallende Abwasser wird individuell auf jeder einzelnen Parzelle mit einer Abwassersammelgrube oder einem Abwassersammeltank aufgefangen und gesammelt. Jede Betongrube bzw. jeder Kunststoffbehälter muss dicht sein, denn das Einleiten von Abwasser in das Erdreich und die Gewässer ist gesetzlich verboten. Das betrifft alle bestehenden Anlagen, sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Daher besteht die ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung, um sicherzustellen, dass kein Schmutzwasser aus einer undichten Abwasseranlage in den Boden versickert.

Die folgenden Gesetze regeln die Pflicht zur Dichtheitsprüfung:

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Wasserschutzgebietsverordnungen (WschGebVO)
• Wassergesetz des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B.: Berliner Wassergesetz (BWG), Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG),  Wassergesetz für das  Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LwaG) usw.

Die Gutachterliche Bewertung und Dichtheitsprüfung ist ausschließlich zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen vorbehalten. Der sachkundige Dichtheitsprüfer besitzt alle behördlich geforderten Zulassungen, darüber hinaus verfügt er über eine vom LGA Würzburg zugelassene und kalibrierte Prüftechnik.

Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, arbeitet der Sachverständige unabhängig, sowie unter Ausschluss von Handels,-Produktions- und Lieferinteressen treuhänderisch für den Auftraggeber/Pächter. Daraus folgt zum Beispiel, dass eine ausführende Firma, die einen Abwassersammelbehälter bzw. eine Rohrleitung einbaut, nicht eigenständig den Nachweis über die Dichtheit ihrer Anlage erbringen darf.

Unser Büro konzentriert sich ausschließlich auf die gutachterliche Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen und berücksichtigt dabei die aktuellsten technischen und gesetzlichen Normen und Grundlagen. Als Mitglied in den Gütegemeinschaften „Güteschutz Kanalbau“ und „Güteschutz Grundstücksentwässerung“, sowie als Pflichtmitglied „Beratender Ingenieur“ in der Baukammer Berlin, besitzt unser Büro alle Qualifikationen und Zulassungen, die es uns ermöglichen, im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen zu arbeiten, auch innerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Qualität unserer Arbeit ist durch die Gütezeichen RAL-GZ 961 und RAL-GZ 968 abgesichert.

In den letzten 15 Jahren führten wir bundesweit Dichtheitsprüfungen in Kleingärten, Wochenend- und Erholungsgrundstücken durch. Unsere Messtechnik ist fahrzeugunabhängig und deshalb optimal für Kleingartenparzellen geeignet, die nicht mit einem Fahrzeug erreicht werden können.

Mit unserem Hauptsitz in Berlin haben wir unter anderem Erfahrung mit Dichtheitsprüfungen in Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

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