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Das Bauvorhaben wird der zukünftige Sitz des Amtsgerichtes im Zentrum von Königs Wusterhausen. Auf dem Grundstück befindet sich ein denkmalgeschützter Altbau, ein ehemaliges Gefängnis aus dem Jahre 1913, der durch einen Neubau ergänzt wird. Da es in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt, wurde die Rohrleitung vom Typ KG2000 als Grundleitung verlegt.

Bei diesen Leitungen handelt es sich um das Hochlastrohrsystem KG2000, es ist ein nach DIN EN 14758 genormtes Vollwandrohrsystem und von der Trinkwasserschutzgebietsverordnung entsprechend vorgeschrieben.

Noch vor dem Gießen der Bodenplatte des Kellergeschosses wurde die Dichtigkeitsprüfung der neuverlegten Abwasserleitungen durchgeführt, nachdem sie am Vortag mit Frischwasser befüllt wurden.

Die Messung erfolgte nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 W.

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